Nicht-Leistungs-Verfahren sollen im Grundsatz weiterhin kostenlos bleiben
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 6 Stimmen, der Vorlage für eine Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungsgericht (GSVGer) betreffend Verfahrenskosten zuzustimmen. Die Änderung wird nötig, weil seit Anfang 2021 aufgrund einer Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) die Kosten für Nicht-Leistungs-Verfahren bundesrechtlich nicht mehr geregelt sind. Der Wortlaut des geltenden GSVGer erlaubt neu die Folgerung, dass diese Verfahren kostenpflichtig sind. Dies war bei Erlass des Gesetzes aber nicht beabsichtigt. Die Kommissionsmehrheit lehnt die Einführung einer Kostenpflicht ab und beantragt deshalb, das GSVGer entsprechend zu ändern. Eine Kommissionsminderheit (FDP und SVP) möchte hingegen als Grundsatz neu die Kostenpflicht festlegen.
Der Kantonsrat hat das Gesetz über das Sozialversicherungsgericht in erster Lesung beraten. Ein Minderheitsantrag von FDP und SVP, mit dem neu die Kostenpflicht als Grundsatz hätte festgelegt werden müssen, wurde mit 90 zu 74 Stimmen abgelehnt. Die zweite Lesung folgt in etwa vier Wochen.