Antrag KJS (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KJS
Elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der vom Regierungsrat beantragten Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) betreffend elektronische Überwachung zuzustimmen. Das sogenannte Electronic Monitoring (EM) ist gemäss Bundesrecht neu auch in zivilrechtlichen Verfahren möglich, um die Einhaltung von Schutzmass¬nahmen nach ZGB (Kontakt-, Annäherungs- und insbesondere Ortsverbote) zu überwachen. Der Kanton setzt die bundesrechtlichen Vorgaben mit dieser Vorlage um: Er bezeichnet die Stelle, welche das EM im Zivilrecht durchführt, und regelt das Vollzugsverfahren
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