Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5675
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KJS

Elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der vom Regierungsrat beantragten Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) betreffend elektronische Überwachung zuzustimmen. Das sogenannte Electronic Monitoring (EM) ist gemäss Bundesrecht neu auch in zivilrechtlichen Verfahren möglich, um die Einhaltung von Schutzmass¬nahmen nach ZGB (Kontakt-, Annäherungs- und insbesondere Ortsverbote) zu überwachen. Der Kanton setzt die bundesrechtlichen Vorgaben mit dieser Vorlage um: Er bezeichnet die Stelle, welche das EM im Zivilrecht durchführt, und regelt das Vollzugsverfahren

Frist
Sitzungsdatum
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Künftig wird Electronic Monitoring auch bei zivilrechtlichen Verfahren eingesetzt. Bisher waren elektronische Fussfesseln, welche den Aufenthaltsort der Person kontrollieren, nur bei Strafverfahren erlaubt. Der Kantonsrat hat nun in erster Lesung eine Gesetzesänderung beschlossen, die mehr Anwendungen zulässt. Viel gesetzgeberischen Spielraum hatte der Kantonsrat nicht, da diese Änderung eine Umsetzung von Bundesvorgaben ist.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 150 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine Änderung des Zivilgesetzbuches mit 150 zu 0 Stimmen in zweiter Lesung definitiv genehmigt (5675). Dabei geht es um den Einsatz von elektronischen Fussfesseln.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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