Sozialhilfegesetz (SHG), Aufgabenteilung Sozialbehörde und Sozialdienst

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5940
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionSicherheitsdirektion (DS)
KommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag und Bericht KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Aufgaben sollen zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst aufgeteilt werden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, im Sozialhilfegesetz eine klare Zuteilung der Aufgaben zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst vorzunehmen. Die Sozialbehörde soll neu ausschliesslich für die strategischen und politischen Aufgaben zuständig sein. Die operative Fallführung erfolgt in einem Sozialdienst, und die Entscheide über die Gewährung von Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe werden durch geeignetes Fachpersonal gefällt. Eine Minderheit aus SVP und FDP sieht in der Vorlage keinen Mehrwert und lehnt die Gesetzesänderung ab. Sie will es weiterhin den Gemeinden überlassen, wie sie sich organisieren wollen, und Kompetenzverschiebungen zum Sozialdienst nicht auf Gesetzesstufe verankern.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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