Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden

GeschäftsartParlamentarische Initiative
KR Nr.330/2024
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionSicherheitsdirektion (DS)
KommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Beteiligung
Stefan Schmid
ParteiSVP
Politische GemeindeNiederglatt
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Yiea Wey Te
ParteiFDP
Politische GemeindeUnterengstringen
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Linda Camenisch
ParteiFDP
Politische GemeindeWallisellen
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (69 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 69 Stimmen eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, mit der verlangt wird, dass für Gemeinden eine verbindliche Aufnahmequote von Asylsuchenden pro Einwohner gelten soll, die die Obergrenze von 1 Prozent nicht überschreitet. Damit wird die Initiative einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

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Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Keine fixe Aufnahmequote von Asylsuchenden für die Gemeinden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative (PI) von SVP-Kantonsrat Stefan Schmid betreffend «Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden» abzulehnen. Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht zielführend, Asylsuchende in kantonalen Zentren statt lokal in den Gemeinden aufzufangen, zumal auch kantonale Zentren irgendwo erstellt werden müssten. Das Problem liege auf Stufe Bund. Eine Minderheit aus SVP und FDP will von einer starren Aufnahmequote für die Gemeinden absehen, möchte aber dennoch nach einer Lösung suchen, die den Gemeinden nach einer Quotenerhöhung eine längere Vorbereitungszeit gewährt. Sie beantragt deshalb Rückweisung der PI an die KSSG zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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