Keine Speicherpflicht für Pelletheizungen bis 70 kW

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5679
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionBaudirektion (BD)
KommissionKommission für Energie, Verkehr und Umwelt(KEVU)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KEVU (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KEVU

Klarere Formulierung für die Speicherpflicht bei Pelletheizungen

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Keine Speicherpflicht für Pelletheizungen bis 70 kW» als erledigt abzuschreiben. Es hat sich gezeigt, dass der Kanton Zürich bezüglich Speicherpflicht kleiner Pelletheizungen bis 70kW nicht über die Luftreinhalteverordnung des Bundes hinausgeht. Hingegen haben Unklarheiten in einem Merkblatt des zuständigen Amtes Verunsicherung bei Heizungsbesitzern und im Gewerbe ausgelöst. Das Merkblatt wurde inzwischen korrigiert. Weiter soll mit einer angepassten Verordnung dem Bedürfnis nach einer eindeutigen und klaren Information Rechnung getragen werden.

Frist
Sitzungsdatum
Zustimmung
Status

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat ein Postulat von EVP und FDP zur Speicherpflicht für Pelletheizungen bis 70 kW als erledigt abgeschrieben.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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