Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV)

GeschäftsartDringliches Postulat
KR Nr.422/2023
Pendent beiRegierungsrat
Beginn
DirektionGesundheitsdirektion (GD)
KommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Beteiligung
Martin Huber
ParteiFDP
Politische GemeindeNeftenbach
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Brigitte Röösli
ParteiSP
Politische GemeindeIllnau-Effretikon
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Selma L"Orange Seigo
ParteiGrüne
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Gabriel Mäder
ParteiGLP
Politische GemeindeAdliswil
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Josef Widler
ParteiDie Mitte
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Michael Bänninger
ParteiEVP
Politische GemeindeWinterthur
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Nicole Wyss
ParteiAL
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Entgegennahme
Status

Antrag RR auf Entgegennahme

Frist
Sitzungsdatum
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR

Der Kantonsrat hat das dringliche Postulat betreffend Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV) von FDP-Kantonsrat Martin Huber diskussionslos dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag innert zweier Jahre überwiesen.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Keine Fristerstreckung für dringliches Postulat zur Prämienverbilligung

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von FDP-Kantonsrat Martin Huber eingereichten dringlichen Postulat nicht zu genehmigen. Mit dem dringlichen Postulat wird vom Regierungsrat ein Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen System der individuellen Prämienverbilligung verlangt, das im Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Regierungsrat begründet seinen Antrag auf Fristerstreckung damit, dass für den Bericht aussagekräftigere Daten zur Verfügung stehen, wenn auch Daten aus dem Jahr 2024 in den Bericht einbezogen werden können. Dies sei innerhalb der gesetzten Frist bis Ende Januar 2025 nicht möglich. Die GPK hat zwar Verständnis für das Anliegen des Regierungsrates im vorliegenden Fall. Aus ihrer Sicht widerspricht eine Fristerstreckung aber aus grundsätzlichen Überlegungen dem Instrument der Dringlicherklärung und wurde vom Gesetzgeber bewusst nicht vorgesehen; dies im Gegensatz zum nicht dringlich überwiesenen Postulat, zu dem die Möglichkeit einer Fristerstreckung in § 54 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes explizit festgehalten ist.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 166 JA, 0 NEIN, 0 ENTH. (Fristerstreckung abgelehnt)

Der Kantonsrat hat den Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum dringlichen Postulat der FDP betreffend Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV) mit 166 zu 0 Stimmen abgelehnt.

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Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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