Status | Antrag Geschäftsleitung
Kurzmitteilung der GL
Anteil der Gemeinden bei der ZKB-Gewinnausschüttung soll erhalten werden
Die Geschäftsleitung des Kantonsrates beantragt dem Rat einstimmig die Zustimmung zu einer Änderung des Kantonalbankgesetzes, die sicherstellen soll, dass die Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) auch künftig zu einem Drittel den Gemeinden zukommt. Anlass für die Gesetzesrevision ist die geplante Umsetzung der OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse, international tätige Unternehmensgruppen. Die Einführung einer entsprechenden Ergänzungssteuer in der Schweiz, wie sie der Bundesrat vorsieht, würde dazu führen, dass der Anteil für die Gemeinden an der Gewinnausschüttung schrumpft. Die neue Ergänzungssteuer geht nämlich bei der gewinnsteuerbefreiten ZKB vollumfänglich an den Kanton. Gleichzeitig reduziert sie die Summe, die dann noch für die Ausschüttung an Kanton und Gemeinden zur Verfügung steht. Bei einem ZKB-Jahresgewinn vor Steuern von einer Milliarde Franken würden die Gemeinden so verglichen mit der heutigen Praxis 50 Millionen Franken verlieren. Die Gesetzesänderung ermöglicht nun, dass die Ergänzungssteuer bei der Ausschüttung vom Kantonsanteil abgezogen wird und damit gleich viel für die Gemeinden übrigbleibt. In der Vernehmlassung haben der Verband der Gemeindepräsidien und die teilnehmenden Gemeinden die Revision gutgeheissen. Derzeit ist noch offen, wann die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz in Kraft treten wird. Die Revision des ZKB-Gesetzes kann aber unabhängig davon erfolgen, weil sie keine Veränderung der heutigen Gewinnverteilung bewirkt.
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