| Status | Antrag GL KR
Kurzmitteilung der GL KR
Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren im EKZ-Verwaltungsrat
Die Geschäftsleitung (GL) beantragt dem Kantonsrat mit 7 zu 6 Stimmen das EKZ-Gesetz so zu ändern, dass die Amtszeit der EKZ-Verwaltungsräte auf 12 Jahre beschränkt wird. Ein strategisches Gremium wie der EKZ-Verwaltungsrat muss den Herausforderungen der Gesellschaft und des Marktes, im vorliegenden Fall der Energieversorgung, gewachsen sein und immer wieder neue Ideen und Strategien entwerfen können. Dank einer kontinuierlichen Erneuerung des Verwaltungsrates kann dieses neue Wissen einfliessen. Die EKZ erhalten damit die im Bankrat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) bewährte Amtszeitbeschränkung. Für das Präsidium wurde eine gesonderte Regel festgeschrieben, wonach mit der Wahl ins Präsidium die Amtszeit erneut zu laufen beginnt. Die Gesetzesänderung geht auf eine PI von Grünen-Kantonsrat Thomas Forrer zurück. Eine Minderheit von SVP und FDP möchte an der bisherigen Regel festhalten und auf Erfahrung setzen. Gerade in Krisen habe sich die Erfahrung der Verwaltungsratsmitglieder bewährt. Sie lehnt deshalb eine neue Regelung ab.
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