Teilrevision des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz soll genehmigt werden
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, einer geänderten Gesetzesvorlage zuzustimmen, mit der im Energiegesetz verschiedene Änderungen betreffend Klimaschutz vorgenommen werden sollen (5921). Eine Kommissionsminderheit (SVP, FDP) will nicht auf die Vorlage eintreten.
Eintreten beschlossen, Aufnahme der Detailberatung
Der Kantonsrat hat in erster Lesung mit der Beratung einer Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel begonnen. Mit 101 zu 76 Stimmen trat der Rat auf die Vorlage ein und beriet in der Folge verschiedene Minderheitsanträge zum § 1 a. Dabei folgte der Rat allen Anträgen der vorberatenden Kommission, insbesondere bei der Frage, bis wann die Treibhausgasneutralität im Kanton Zürich erreicht werden soll – mit der Formulierung «bis 2040, spätestens aber bis 2050». Die Debatte wird voraussichtlich in der Kantonsratssitzung vom 25.11.2024 fortgesetzt.
Der Kantonsrat hat die Debatte zu einer Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in erster Lesung fortgesetzt und über zahlreiche Kommissions- und Minderheitsanträge abgestimmt. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 97 zu 70 Stimmen einer Änderung des Energiegesetzes betreffend «Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel» zugestimmt. Damit soll die Treibhausgasneutralität im Kanton Zürich «bis 2040, spätestens aber bis 2050» erreicht werden. Definitiv über die Gesetzesänderung entscheiden wird aber voraussichtlich das Stimmvolk. Die SVP hat in der Debatte angekündigt, das Referendum gegen den Kantonsratsbeschluss zu ergreifen.