Status | Antrag KJS
Kurzmitteilung der KJS
Richterinnen und Richter sollen nur noch bis 68 im Amt bleiben dürfen
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, dass Richterinnen und Richter künftig im Monat, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, aus dem Amt ausscheiden sollen. Die bisherige Praxis des Kantonsrates, Mitglieder der obersten Gerichte ab einem gewissen Alter nicht mehr zur Wahl vorzuschlagen, wurde vom Bundesgericht aufgrund einer fehlenden Grundlage in der Verfassung gerügt. Neben der Altersbeschränkung beantragt die Mehrheit der Kommission eine Abschaffung des Laienrichtertums auf Ebene der obersten kantonalen Gerichte, wie dies für die Bezirksgerichte bereits gilt. Eine Minderheit (AL, parteilos) will am Laienrichtertum festhalten. Weiter fordert die Kommissionsmehrheit für Handelsrichterinnen und -richter eine Ausnahmeregelung betreffend die Wohnsitzpflicht im Kanton Zürich. Bei Spezialgebieten mit wenigen Fachkräften soll die Wohnsitzpflicht auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden können. Eine Minderheit (FDP, Grüne, SVP) lehnt dies ab.
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