Status | Antrag KSSG (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KSSG
Keine flächendeckende Einführung von «Peer Audits» zur Indikationsqualität
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von Mitte-Kantonsrat Lorenz Schmid betreffend «‹Peer Audits› zur Indikationsqualität» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, Spitäler mit Leistungsaufträgen gemäss Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) bezüglich Indikationsqualität zu auditieren oder durch die entsprechenden Fachgesellschaften auditieren zu lassen. Der Regierungsrat möchte «Peer Audits» nur punktuell einsetzen, weil er befürchtet, dass dieses Instrument bei einer breiten Einführung zu einer Alibiübung verkäme und damit seinen Zweck verfehlen würde. Bei den Vorgaben zur Förderung der Indikationsqualität, die der Regierungsrat seit 2012 definiert, setzt er primär auf interprofessionelle und interdisziplinäre Kontrollen, Qualitätskennzahlen sowie auf die spitaleigene Verantwortung. Er hat entschieden, in verschiedenen Fachbereichen ein Qualitätscontrolling als obligatorisch vorzugeben, und sieht in auffälligen Fällen auch «Peer Audits» vor. Zudem führen gewisse Spitäler in einzelnen Disziplinen bereits «Peer Audits» durch.
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