Pflegegesetz, Änderung, Anpassungen Pflegeheimbettenplanung

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6055
Pendent beiKommission
Beginn
DirektionGesundheitsdirektion (GD)
KommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KSSG

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Medienmitteilung
Status

Medienmitteilung der KSSG

Pflegeheimbetten sollen nach Bedarf geplant werden

Die KSSG beantragt dem Kantonsrat einstimmig, den Vorschlag des Regierungsrates zur Änderung des Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung anzunehmen (6055). Die Planung der Pflegeheimbetten soll künftig auf Prognosen des tatsächlichen Bedarfs beruhen.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung beraten und ist dabei dem Vorschlag der vorberatenden Kommission gefolgt. Die Planung der Pflegeheimbetten im Kanton Zürich soll künftig auf Prognosen des tatsächlichen Bedarfs beruhen. Der Kanton soll regelmässig prüfen, wie viele Pflegeheimplätze in den einzelnen Regionen benötigt werden. Pflegeheime sollen zudem nur dann einen kantonalen Leistungsauftrag erhalten, wenn in ihrer Region Bedarf besteht und sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich