Status | Antrag KEVU
Kurzmitteilung der KEVU
Mehrheit gegen Subventionen von Biogasanlagen ohne Kosubstrat
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat, das Postulat betreffend «Unterstützung von Biogasanlagen ohne Kosubstrat mit Fördermitteln aus dem Rahmenkredit nach § 16 EnerG» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde gefordert, Biogasanlagen ohne Kosubstrat mit Investitionsbeihilfen aus dem Rahmenkredit zur Energieförderung zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit will das Postulat direkt abschreiben, weil die vorhandenen Fördermittel bei der energetischen Sanierung von Gebäuden effizienter eingesetzt würden, da sie vom Bund um denselben Betrag ergänzt werden. Das Potenzial von Biogasanlagen ohne Kosubstrat wird als gering gesehen, zudem werden unerwünschte Eingriffe in der Landwirtschaftszone befürchtet, da man für einen rentablen Betrieb Gülleleitungen legen müsste. Die Minderheit (SVP, FDP) verlangt mit einer anderslautenden Stellungnahme weitere Abklärungen und zusätzliches Engagement, damit wie etwa im Kanton Thurgau auch im Kanton Zürich Biogasanlagen ohne Kosubstrat finanziell gefördert werden. Das durchaus vorhandene Potenzial dieser Biogasanlagen sei gerade in Zeiten von drohender Energieknappheit konsequent zu nutzen. Der Rahmenkredit solle eine gewisse Breite an Fördermassnahmen ermöglichen, zumal sich hier auch die Möglichkeit biete, die oft bemängelte Methan- und Ammoniakproduktion der Landwirtschaft zu vermindern.
|
---|