Rechtsgrundlage für Eigentümerstrategie der Universität Zürich schaffen
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 3 Stimmen, eine Eigentümerstrategie (ES) im Universitätsgesetz zu verankern. Die Vorlage geht auf eine Motion von FDP, SVP und EDU zurück, die ebendies verlangte, nachdem der Regierungsrat mit Berufung auf die Wissenschaftsfreiheit und die Autonomie der Hochschulen darauf verzichtet hatte. Dem Regierungsrat ist es nun gelungen, eine ES vorzulegen, welche diese beiden zentralen Anliegen berücksichtigt. Die KBIK hat die Vorlage mit wenigen Anträgen ergänzt. So hat sie die Verankerung der «Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen» einstimmig in die ES aufgenommen. Zudem sprach sich die Kommissionsmehrheit mit Ausnahme von SVP und Mitte für eine Aufnahme der Pflicht zur «Nachhaltigkeit» aus. Eine knappe Minderheit (Grüne, SP, GLP) hätte die Vorgaben zu den Leistungen der Universität gerne weiter spezifiziert. Eine weitere Minderheit (SP) lehnt die Vorlage ab respektive will sie mit dem Auftrag an den Regierungsrat zurückweisen, in der ES klare Governance-Strukturen zu schaffen. Die Mehrheit lehnt dies ab, weil sie das Anliegen entweder nicht unterstützt oder es nicht mit der Rückweisung dieser Vorlage einbringen will.
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Universitätsgesetzes beraten, mit der die Universität Zürich eine eigene Eigentümerstrategie erhalten soll. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 134 zu 35 Stimmen einer Änderung des Universitätsgesetzes zugestimmt. Damit erhält die Universität Zürich eine eigene Eigentümerstrategie.