Steuergesetz, Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5851
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag WAK

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Medienmitteilung
Status

Medienmitteilung der WAK

Steuerabzug für Kinderdrittbetreuung soll auf 25"000 Franken erhöht werden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 2 Stimmen, einer Änderung des Steuergesetzes zuzustimmen (5851). Eine Minderheit lehnt die Erhöhung des Abzugs für die familienergänzende Betreuung ab.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Eltern im Kanton Zürich sollen in der Steuererklärung künftig deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten geltend machen können. Statt wie bisher maximal 10"000 Franken pro Kind sollen es künftig 25"000 Franken sein. Der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes in erster Lesung beraten. Ein Rückweisungsantrag wurde abgelehnt. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission. Der Kantonsrat wird an einer der kommenden Sitzungen nach der Redaktionslesung die Schlussabstimmung durchführen.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 143 JA, 16 NEIN, 1 ENTH.

Eltern im Kanton Zürich können künftig einen deutlich höheren Betrag für die Kinderbetreuung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Maximalbetrag steigt von 10"000 Franken pro Kind und Jahr auf 25"000 Franken. Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung einer entsprechenden Änderung des Steuergesetzes mit 143 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss