Natur- und Heimatschutzfondsverordnung und Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5869
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionBaudirektion (BD)
KommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) sowie die Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete zu genehmigen. Mit der NHFV soll neu auch die Gewährung von Staatsbeiträgen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds geregelt werden. Die Anpassungen auf Verordnungsstufe werden nötig aufgrund von verschiedenen Beschlüssen des Kantonsrates. So wurde beispielsweise im Rahmen der Änderung des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes neben der Erhöhung der Fondseinlage ein neuer Fondszweck «Renaturierung» geschaffen und der Fondszweck «Erholung» aufgehoben. Und als Folge des neuen Lotteriefondsgesetzes wurde eine neue Denkmalpflegefondsverordnung erlassen. Sämtliche Denkmalpflege-Subventionen werden nun aus dem Denkmalpflegefonds geleistet.

Frist
Sitzungsdatum
Zustimmung
Status

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) sowie die Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete diskussionslos und ohne Gegenantrag genehmigt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss