Einführung eines Notstandsgesetzes

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5839
Pendent beiKommission
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionGeschäftsleitung(GLKR)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK:

Fristerstreckung für Bericht zum Notstandsgesetz soll genehmigt werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von SVP-Altkantonsrat Benjamin Fischer eingereichten Postulat betreffend Einführung eines Notstandsgesetzes zu genehmigen. Anders als bei Fristerstreckungen üblich beantragt die GPK jedoch, das Geschäft nicht im schriftlichen Verfahren sondern als freie Debatte zu behandeln. Mit dem Postulat ist der Regierungsrat beauftragt worden, die staatsrechtlichen Grundlagen, die für die Bewältigung der Coronapandemie einschlägig waren, zu überprüfen. Da es sich, wie der Regierungsrat schreibt, um sehr grundlegende Fragen handelt, die mit aufwendigen rechtlichen Abklärungen verbunden sind, und weil daneben andere, dringliche Aufgaben erledigt werden mussten, konnten die Arbeiten am Postulatsbericht noch nicht fertiggestellt werden. Die Frist für Bericht und Antrag soll demnach um ein Jahr bis zum 7. September 2023 erstreckt werden.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung 137 Ja, 30 Nein, 0 Enth. (Fristerstreckung bis 7.9.2023)

Der Kantonsrat hat die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung für die Beantwortung eines SVP-Postulates bezüglich Notstandsgesetz mit 137 zu 30 Stimmen genehmigt. Die Frist für Bericht und Antrag läuft nun bis September 2023. Der Vorstoss wurde zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 eingereicht.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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