Status | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK:
Fristerstreckung für Bericht zum Notstandsgesetz soll genehmigt werden
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von SVP-Altkantonsrat Benjamin Fischer eingereichten Postulat betreffend Einführung eines Notstandsgesetzes zu genehmigen. Anders als bei Fristerstreckungen üblich beantragt die GPK jedoch, das Geschäft nicht im schriftlichen Verfahren sondern als freie Debatte zu behandeln. Mit dem Postulat ist der Regierungsrat beauftragt worden, die staatsrechtlichen Grundlagen, die für die Bewältigung der Coronapandemie einschlägig waren, zu überprüfen. Da es sich, wie der Regierungsrat schreibt, um sehr grundlegende Fragen handelt, die mit aufwendigen rechtlichen Abklärungen verbunden sind, und weil daneben andere, dringliche Aufgaben erledigt werden mussten, konnten die Arbeiten am Postulatsbericht noch nicht fertiggestellt werden. Die Frist für Bericht und Antrag soll demnach um ein Jahr bis zum 7. September 2023 erstreckt werden.
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