Antrag KSSG
Situation für ZL-Beziehende in Altersinstitutionen soll sich verbessern
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von SP-Kantonsrat Christoph Fischbach betreffend
«Auch ZL-Bezügerinnen und Bezüger haben Anrecht auf ein Einzelzimmer in einer Altersinstitution» als erledigt abzuschreiben. Die Wohnsituation von ZL-Beziehenden in Alters- und Pflegeheimen wird sich durch eine Änderung der Weisung des kantonalen Sozialamts zum Vollzug der Zusatzleistungen (ZL) per 1.1.2027 verbessern. Die KSSG begrüsst dies. Bis anhin gelten Mehrkosten für ein Einzelzimmer als Komfortkosten, welche bei der Berechnung des Anspruchs auf ZL nicht als anerkannte Ausgaben berücksichtigt werden. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein, solange das Zimmer im Rahmen des vorgegebenen Kostendachs finanziert werden kann.
|