Auch ZL-Bezügerinnen und Bezüger haben Anrecht auf ein Einzelzimmer in einer Altersinstitution

GeschäftsartPostulat
KR Nr.30/2023
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionSicherheitsdirektion (DS)
KommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Beteiligung
Christoph Fischbach
ParteiSP
Politische GemeindeKloten
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Jeannette Büsser
ParteiGrüne
Politische GemeindeHorgen
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Mark Anthony Wisskirchen
ParteiEVP
Politische GemeindeKloten
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Anne-Claude Hensch Frei
ParteiAL
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Entgegennahme
Status

Antrag RR auf Entgegennahme als Postulat

Frist
Sitzungsdatum
Umwandlung in ein Postulat
Status

Umwandlung in Postulat

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag auf Diskussion
Status

Antrag auf Ablehnung (L. Camenisch)

Frist
Sitzungsdatum
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR mit 94 JA, 73 NEIN, 0 ENTH.

Auch wer Ergänzungsleistungen bezieht, soll im Alters- oder Pflegeheim in einem Einzelzimmer leben dürfen. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat mit 94 zu 73 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit zur Ausarbeitung eines Berichtes.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Frist für Bericht zu Einzelzimmern in Altersinstitutionen soll verlängert werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat mit 7 zu 3 Stimmen, die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem Postulat zu genehmigen. Mit dem von SP-Kantonsrat Christoph Fischbach als Motion eingereichten Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Kosten für ein Einzelzimmer in Altersinstitutionen durch die Zusatzleistungen übernommen werden. Für die dafür nötige Auslegeordnung zur aktuellen Situation der Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen in Altersinstitutionen hat das Kantonale Sozialamt eine externe Studie in Auftrag gegeben. Diese ist noch in Bearbeitung. Zudem sollen die Erkenntnisse aus der Pflegebettenplanung 2027 in die Studie einfliessen. Deshalb soll die Frist für die Beantwortung des Postulats um ein Jahr verlängert werden. Eine Kommissionsminderheit (SVP) lehnt die Fristerstreckung ab.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss