Auch ZL-Bezügerinnen und Bezüger haben Anrecht auf ein Einzelzimmer in einer Altersinstitution

GeschäftsartPostulat
KR Nr.30/2023
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionSicherheitsdirektion (DS)
KommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Beteiligung
Christoph Fischbach
ParteiSP
Politische GemeindeKloten
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Jeannette Büsser
ParteiGrüne
Politische GemeindeHorgen
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Mark Anthony Wisskirchen
ParteiEVP
Politische GemeindeKloten
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Anne-Claude Hensch Frei
ParteiAL
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Entgegennahme
Status

Antrag RR auf Entgegennahme als Postulat

Frist
Sitzungsdatum
Umwandlung in ein Postulat
Status

Umwandlung in Postulat

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag auf Diskussion
Status

Antrag auf Ablehnung (L. Camenisch)

Frist
Sitzungsdatum
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR mit 94 JA, 73 NEIN, 0 ENTH.

Auch wer Ergänzungsleistungen bezieht, soll im Alters- oder Pflegeheim in einem Einzelzimmer leben dürfen. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat mit 94 zu 73 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit zur Ausarbeitung eines Berichtes.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Frist für Bericht zu Einzelzimmern in Altersinstitutionen soll verlängert werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat mit 7 zu 3 Stimmen, die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem Postulat zu genehmigen. Mit dem von SP-Kantonsrat Christoph Fischbach als Motion eingereichten Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Kosten für ein Einzelzimmer in Altersinstitutionen durch die Zusatzleistungen übernommen werden. Für die dafür nötige Auslegeordnung zur aktuellen Situation der Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen in Altersinstitutionen hat das Kantonale Sozialamt eine externe Studie in Auftrag gegeben. Diese ist noch in Bearbeitung. Zudem sollen die Erkenntnisse aus der Pflegebettenplanung 2027 in die Studie einfliessen. Deshalb soll die Frist für die Beantwortung des Postulats um ein Jahr verlängert werden. Eine Kommissionsminderheit (SVP) lehnt die Fristerstreckung ab.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 117 JA, 47 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat dem Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum Postulat betreffend «Auch ZL-Bezügerinnen und Bezüger haben Anrecht auf ein Einzelzimmer in einer Altersinstitution» diskussionslos zugestimmt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KSSG

Situation für ZL-Beziehende in Altersinstitutionen soll sich verbessern

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von SP-Kantonsrat Christoph Fischbach betreffend

«Auch ZL-Bezügerinnen und Bezüger haben Anrecht auf ein Einzelzimmer in einer Altersinstitution» als erledigt abzuschreiben. Die Wohnsituation von ZL-Beziehenden in Alters- und Pflegeheimen wird sich durch eine Änderung der Weisung des kantonalen Sozialamts zum Vollzug der Zusatzleistungen (ZL) per 1.1.2027 verbessern. Die KSSG begrüsst dies. Bis anhin gelten Mehrkosten für ein Einzelzimmer als Komfortkosten, welche bei der Berechnung des Anspruchs auf ZL nicht als anerkannte Ausgaben berücksichtigt werden. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein, solange das Zimmer im Rahmen des vorgegebenen Kostendachs finanziert werden kann.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich