Steuergesetz, Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5980
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag und Bericht WAK

Kurzmitteilung der WAK

Beim Eigenmietwert soll es eine Härtefallklausel geben

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 13 zu 2 Stimmen, die Änderung des Steuergesetzes betreffend Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert anzunehmen (5980). Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, soll beim Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft einen Einschlag geltend machen können und so weniger Steuern zahlen müssen. Das Anliegen stiess in der Kommission auf breite Zustimmung: Niemand solle aufgrund der Besteuerung des Eigenmietwerts aus den eigenen vier Wänden ausziehen müssen. Die Mehrheit aus SVP, SP, FDP, Mitte, EVP, AL und Teilen der GLP unterstützte denn auch die Vorlage des Regierungsrates im Grundsatz. Es sei eine pragmatische Lösung, welche den Richtigen – oft sind es ältere Menschen mit abbezahlter Hypothek – zugutekomme. Eine Minderheit aus Grünen und Teilen der GLP lehnt die Vorlage ab. Einerseits, weil sie keine Rückerstattungspflicht enthält, die nach Verkauf, Schenkung oder Vererbung der Liegenschaft zum Tragen käme. Andererseits, weil Hauseigentümerschaften ohnehin nicht zu den benachteiligten Teilen der Bevölkerung gehörten.

Frist
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