Steuergesetz, Änderung, Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5980
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag und Bericht WAK

Kurzmitteilung der WAK

Beim Eigenmietwert soll es eine Härtefallklausel geben

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 13 zu 2 Stimmen, die Änderung des Steuergesetzes betreffend Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert anzunehmen (5980). Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, soll beim Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft einen Einschlag geltend machen können und so weniger Steuern zahlen müssen. Das Anliegen stiess in der Kommission auf breite Zustimmung: Niemand solle aufgrund der Besteuerung des Eigenmietwerts aus den eigenen vier Wänden ausziehen müssen. Die Mehrheit aus SVP, SP, FDP, Mitte, EVP, AL und Teilen der GLP unterstützte denn auch die Vorlage des Regierungsrates im Grundsatz. Es sei eine pragmatische Lösung, welche den Richtigen – oft sind es ältere Menschen mit abbezahlter Hypothek – zugutekomme. Eine Minderheit aus Grünen und Teilen der GLP lehnt die Vorlage ab. Einerseits, weil sie keine Rückerstattungspflicht enthält, die nach Verkauf, Schenkung oder Vererbung der Liegenschaft zum Tragen käme. Andererseits, weil Hauseigentümerschaften ohnehin nicht zu den benachteiligten Teilen der Bevölkerung gehörten.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes betreffend Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert beraten. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

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Frist
Sitzungsdatum
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Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
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Zustimmung
Status

Zustimmung mit 136 JA, 29 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 136 zu 29 Stimmen einer Änderung des kantonalen Steuergesetzes betreffend Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert zugestimmt. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, soll beim Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft künftig einen Einschlag geltend machen können und so weniger Steuern zahlen müssen.

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Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Diskutiert
Status

diskutiert, Verfahren beendet

Der Kantonsrat hat den Bericht des Regierungsrates über das Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2026–2028 zur Kenntnis genommen. Mit der Diskussion im Rat ist das Geschäft erledigt.

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Frist
Sitzungsdatum
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Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich