Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5722
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionBildungsdirektion (BI)
KommissionKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KBIK (gleichlalutend)

Kurzmitteilung der KBIK

Keine Ausweitung der Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung» als erledigt abzuschreiben. Es gibt seit Längerem zu wenig ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Kanton Zürich. Zur Entspannung der Situation werden mit gutem Erfolg Lehrpersonen ohne entsprechendes Diplom während drei Jahren befristet für die integrative Förderung eingesetzt. Entscheiden sie sich dann für die Ausbildung, kann die Befristung bis zur Absolvierung des Diploms verlängert werden. Diese Regelung soll nicht ausgeweitet werden; dies einerseits zum Schutz der Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und andererseits, um die Fachausbildung nicht unattraktiv werden zu lassen. An der Hochschule für Heilpädagogik können jährlich 150 Plätze von Personen aus dem Kanton Zürich belegt werden.

Frist
Sitzungsdatum
Zustimmung
Status

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat ein Postulat von SP, FDP und GLP betreffend Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als erledigt abgeschrieben.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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