Status | Antrag KSSG
Kurzmitteilung der KSSG
Kantonsanteil an der IPV soll auf 100 Prozent erhöht werden
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, den Kantonsanteil an der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags zu erhöhen. Die Mehrheit der Kommission will damit der für viele Menschen durch die allgemeine Teuerung veränderten Lebenssituation Rechnung tragen und der Schwächung der Kaufkraft entgegenwirken. Aufgrund der höheren Krankenkassenprämien müssten mehr Verlustscheine aus dem Topf der IPV gedeckt werden. Mit der Erhöhung des Kantonsanteils soll sichergestellt werden, dass der Bezugskreis der IPV gleich bleibt oder sich vergrössert. Ursprung der KSSG-Vorlage ist eine parlamentarische Initiative (PI) von SP, Grünen, AL und EVP, mit der eine Erhöhung des Kantonsanteils auf 120 Prozent des Bundesbeitrags gefordert wurde. Eine Kommissionsminderheit aus SVP und FDP spricht sich gegen eine Erhöhung des Kantonsanteils aus. Sie betrachtet die stetige Ausweitung der IPV auf kantonaler Stufe als nicht zielführende Pflästerlipolitik. Stattdessen müsse das gesamte Gesundheitssystem mit seinen steigenden Kosten angegangen werden.
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