Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) wird umfassend aktualisiert
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 13 zu 2 Stimmen, das totalrevidierte Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) zu erlassen (5923). Damit werden das Transparenz- und das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt. Neu aufgenommen werden das Schlichtungsverfahren im Rahmen des Informationszugangs sowie Bestimmungen, die den technischen Fortschritt abbilden.
Eintreten beschlossen, Aufnahme der Detailberatungen
Der Kantonsrat ist mit 151 zu 17 Stimmen auf das totalrevidierte Gesetz über die Information und den Datenschutz eingetreten. In der anschliessenden Detailberatung hat er unter anderem entschieden, dass bei Geschäften des Regierungsrates und der Gemeindevorstände Protokolle nicht vom Informationszugang ausgeschlossen sein sollen. Die Gemeinden sollen die Ausnahmen vom Informationszugang zudem selber einschränken oder für nicht anwendbar erklären können. Das Gesetz regelt den Umgang mit Informationen, bezweckt ein transparentes Handeln der öffentlichen Organe und stärkt den Schutz der Grundrechte von Personen, über die öffentliche Organe Daten bearbeiten. Die Beratung ist noch nicht abgeschlossen.
Fortsetzung der Detailberatung, Abschluss 1. Lesung
Der Kantonsrat hat die Detailberatung des totalrevidierten Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) fortgesetzt, die er Mitte September begonnen hatte. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt – ausser bei §21b. Der Rat hat einem Minderheitsantrag mit 87 zu 86 Stimmen zugestimmt. Damit können an einem Schlichtungsverfahren beteiligte Personen eine Teilnahme am Verfahren ablehnen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. Das IDG regelt den Umgang mit Informationen, bezweckt ein transparentes Handeln der öffentlichen Organe und stärkt den Schutz der Grundrechte von Personen, über die öffentliche Organe Daten bearbeiten.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 153 zu 24 Stimmen dem Erlass des totalrevidierten Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) zugestimmt. Mit der Revision werden das Transparenz- und das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt. Neu aufgenommen werden das Schlichtungsverfahren im Rahmen des Informationszugangs sowie Bestimmungen, die den technischen Fortschritt abbilden.