Nachwahl von Mitgliedern des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten für die Amtsdauer 2025–2031

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6101
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionGesundheitsdirektion (GD)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag JUKO

Kurzmitteilung der JUKO

Wahlvorschläge für Schiedsgericht sollen bestätigt werden

Die Justizkommission (JUKO) beantragt einstimmig, den Wahlvorschlägen des Regierungsrates für die Nachwahl der Mitglieder des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten zu folgen und die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsdauer 2025–2031 zu wählen. Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten beurteilt im Rahmen der Gesetzgebung der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung als einzige kantonale Instanz Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern. Es setzt sich aus einer neutralen vorsitzenden Person sowie einer gleichen Anzahl von Vertretungen der Versicherer und der Leistungserbringer zusammen. Gemäss Gesetz wählt der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates die Mitglieder des Schiedsgerichts.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich