Status | Antrag AWU
Kurzmitteilung der AWU
Beratungsunternehmen soll Kandidierende für Bankrat und Bankpräsidium der ZKB prüfen
Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) beantragt dem Kantonsrat mit 9:2 Stimmen, das Reglement über die Vorbereitung der Wahlen für die Mitglieder des Bankrates und des Bankpräsidiums der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu ändern. Weil das bisherige Verfahren aus Sicht der FINMA den regulatorischen Anforderungen nicht mehr genügt, spricht sich die Kommissionsmehrheit dafür aus, dass die ZKB neu nach vorgängiger Konsultation der AWU ein Beratungsunternehmen beauftragen muss. Dieses hat zu prüfen, ob die von den nominierenden Fraktionen ausgewählten maximal drei Kandidatinnen und Kandidaten dem Anforderungsprofil für das entsprechende Gremium und dem Kompetenzprofil des Gesamtgremiums entsprechen. Die Prüfungsergebnisse sollen dem Bankpräsidium durch die nominierenden Fraktionen zugestellt werden. Auf Anfrage der FINMA soll schliesslich das Bankpräsidium, allenfalls ergänzt um ein Mitglied des Bankrates, zu den nominierten Kandidatinnen und Kandidaten Stellung nehmen. Eine Kommissionsminderheit, bestehend aus SVP, FDP und EDU, möchte auf den Beizug eines zusätzlichen Bankratsmitglieds verzichten. Eine weitere Minderheit, die Grünen, lehnt die Änderung des Wahlreglements im Grundsatz ab und beantragt dem Kantonsrat Nichteintreten. Sollte dieser auf die Vorlage eintreten, spricht sie sich zusammen mit der GLP dafür aus, dass die nominierende Fraktion ausnahmsweise auf die Prüfung durch ein Beratungsunternehmen verzichten kann. In einem solchen Fall würde die Stellungnahme des Bankpräsidiums zuhanden der FINMA nur auf der Grundlage des durch den Bankrat definierten Anforderungsprofils und der Bewerbungsunterlagen erfolgen.
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