Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Konsolidierungskriterien

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6072
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionFinanzkommission(FIKO)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Neue Kriterien für die konsolidierte Rechnung des Kantons Zürich

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, einer Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zuzustimmen. Künftig sollen klare Kriterien dafür gelten, welche Organisationen in der konsolidierten Rechnung des Kantons berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Organisationen aufgenommen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen und vollständig dem Kanton gehören, sowie kantonale Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ausgenommen bleiben die EKZ, die GVZ, die SVA und die ZKB, da deren Einbezug die Darstellung der Kantonsfinanzen verzerren würde. Neu entscheidet der Kantonsrat über Ausnahmen. Gleichzeitig soll das Postulat zum Risikobericht in der Kantonsrechnung als erledigt abgeschrieben werden.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich