Kantonsrat will bei Auslagerungen des USZ weiterhin mitreden
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 3 Stimmen, das Gesetz über das Universitätsspital Zürich betreffend Organisation zu ändern (5836). Sie verschärft die Vorlage des Regierungsrates in Bezug auf Auslagerungen, Beteiligungen und Gesellschaftsgründungen des Universitätsspitals.
Eintreten beschlossen, Aufnahme der Detailberatungen
Der Kantonsrat hat mit der Beratung über eine Änderung des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich betreffend Organisation begonnen. Fast drei Jahre, nachdem das Universitätsspital wegen Missständen in die Kritik geriet, hat das Parlament in erster Lesung zahlreiche Veränderungen beschlossen. Ein wichtiger Punkt ist, dass das Volk bei Auslagerungen mitreden kann. Auslagerungen im Umfang von über vier Millionen Franken sollen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Vorlage ist noch nicht zu Ende beraten. Die Detailberatung wird in der Sitzung vom 13. März 2023 fortgesetzt werden.
Der Kantonsrat hat eine Änderung des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich betreffend Organisation in erster Lesung materiell durchberaten. Fast drei Jahre, nachdem das Universitätsspital wegen Missständen in die Kritik geriet, hat das Parlament zahlreiche Veränderungen beschlossen. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung wird im Rat im Anschluss an die zweite Lesung in ein paar Wochen durchgeführt werden.
Der Kantonsrat hat mehrere Änderungen am Gesetz über das Universitätsspital in zweiter Lesung gutgeheissen. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung mit 105 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Die FDP hatte vergeblich die Rückweisung des Gesetzes verlangt.