Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess, Änderung, Anpassung an die geänderte Strafprozessordnung

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5891
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KJS

Anpassungen an geänderte Strafprozessordnung zur Annahme beantragt

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit beantragt dem Kantonsrat einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess. Mit der Vorlage werden die notwendigen Anpassungen an die geänderte eidgenössische Strafprozessordnung vorgenommen, die voraussichtlich am

  1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die Anpassungen im kantonalen Recht betreffen vor allem die Zuständigkeiten bei Einziehung von Vermögenswerten im Rahmen einer Einstellungsverfügung, bei Entsieglungen und bei der gerichtlichen Genehmigung der Rechtshilfe.
Frist
Sitzungsdatum
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat verschiedene Änderungen am Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess in erster Lesung beraten und ohne Gegenantrag gutgeheissen. Damit wird das kantonale Gesetz an die geänderte eidgenössische Strafprozessordnung angepasst, die Anfang 2024 in Kraft treten soll. Die Anpassungen im kantonalen Recht betreffen vor allem Zuständigkeiten bei Einziehung von Vermögenswerten bei Einstellungsverfügungen, Entsiegelungen und Rechtshilfe. Die zweite Lesung findet voraussichtlich in ein paar Wochen statt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 160 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die Revision des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess in der zweiten Lesung abgeschlossen. Er stimmte dem Antrag der Redaktionskommission ohne Gegenantrag zu und verabschiedete die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 160 zu 0 Stimmen.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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