Antrag KJS (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KJS
Anpassungen an geänderte Strafprozessordnung zur Annahme beantragt
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit beantragt dem Kantonsrat einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess. Mit der Vorlage werden die notwendigen Anpassungen an die geänderte eidgenössische Strafprozessordnung vorgenommen, die voraussichtlich am
- Januar 2024 in Kraft treten wird. Die Anpassungen im kantonalen Recht betreffen vor allem die Zuständigkeiten bei Einziehung von Vermögenswerten im Rahmen einer Einstellungsverfügung, bei Entsieglungen und bei der gerichtlichen Genehmigung der Rechtshilfe.
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