Das Gewerbe soll nicht länger Bank sein müssen – Massnahmen zur Festlegung der Zahlungsfristen durch die öffentliche Hand auf maximal 30 Tage

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5060
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 97 JA, 65 NEIN, 0 ENTH.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Status

Antrag RR

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag WAK

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss