Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien, Aufhebung

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6047
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Jugendschutz im Kino soll nicht mehr kantonal geregelt werden

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien aufzuheben. Grund dafür ist das neu erlassene Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Durch die einheitliche Regelung auf Bundesebene soll der Jugendschutz in der gesamten Schweiz verstärkt werden. Der Kanton Zürich gehörte bisher zu den wenigen Kantonen mit einer eigenen Regelung.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich