Status | Antrag KJS
Kurzmitteilung der KJS
Sozialhilfeorgane sollen in Strafverfahren Parteistellung erhalten
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 2 Stimmen, der von der Kommission geänderten parlamentarischen Initiative (PI) betreffend «Parteistellung der Sozialdienste in Strafverfahren» von FDP-Kantonsrätin Astrid Furrer zuzustimmen. Die ursprüngliche PI lehnt die Kommission ab. Die Initiantin hat eine Anpassung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) verlangt, wonach es Sozialhilfeorganen ermöglicht werden soll, in Strafverfahren, die ein Sozialhilfeverfahren betreffen, die vollumfänglichen Parteirechte wahrzunehmen. Dieses Recht hatten die Sozialhilfeorgane bis zu einem Bundesgerichts-Urteil aus dem Jahr 2018, in dem festgehalten wurde, dass die gesetzliche Grundlage für die Parteistellung fehle, es aber möglich sei, diese im kantonalen Recht festzulegen. Die KJS unterstützt das Anliegen der PI, schlägt aber vor, dieses durch eine Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) umzusetzen. Eine Minderheit möchte den Sozialhilfeorganen statt der Einräumung voller Parteirechte lediglich das Recht auf Akteneinsicht gewähren.
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