Status | Antrag KEVU
Kurzmitteilung der KEVU
Neuordnung der EKZ-Organe
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat, die Forderungen der parlamentarischen Initiative (PI) betreffend «Änderung EKZ-Gesetz» nur bezüglich der Anpassung der Wohnsitzpflicht umzusetzen. Neu soll «die Mehrheit der vom Kantonsrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates nach Möglichkeit Wohnsitz im Kanton Zürich oder in den ausserkantonalen Versorgungsgebieten haben.» Hingegen verzichtet die Kommission einstimmig auf die in der PI geforderte Einschränkung der Wählbarkeit in den Verwaltungsrat der EKZ. Ein Teil der Kommission begrüsst den Einsitz eines Regierungsmitglieds aus grundsätzlichen Überlegungen: Eine angemessene Vertretung des Souveräns mache Sinn, solange die EKZ zu 100 Prozent dem Kanton gehöre. Ein anderer Teil der Kommission ist der Meinung, dass erst nach der Marktöffnung entschieden werden könne, welche Struktur für die EKZ angebracht sei. In der geänderten PI wird weiter die Benennung der EKZ-Organe an den Status Quo angepasst. Eine Minderheit der Kommission (FDP) möchte die kleine Revision der EKZ-Organisation nutzen, um zwei weitere Punkte zu klären: Zum einen soll die Wahl des Präsidiums des Verwaltungsrates durch den Kantonsrat erfolgen, zum anderen sollen Regelungen zur Wahl der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle getroffen werden.
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