Status | Antrag KJS
Kurzmitteilung der KJS
Schweizer Bürgerrecht für Angehörige der Zürcher Polizeikorps
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative «Schweizer Bürgerrecht für Angehörige der Zürcher Polizeikorps» zuzustimmen. Das Polizeiorganisationsgesetz soll neu festhalten, dass die Angehörigen der Polizei ab Beginn der Ausbildung über das Schweizer Bürgerrecht verfügen müssen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Schweizer Bürgerrecht eine Grundvoraussetzung für die Ausübung von Staatsgewalt bildet. Polizeiangehörige aller Polizeikorps sollen somit wie Staatsanwälte und Richterinnen über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, und zwar bereits ab Beginn der Ausbildung. Die Einbürgerung vor Ausbildungsantritt sei für die Bewerberinnen und Bewerber zumutbar. Dies entspricht auch der Haltung des Regierungsrates.
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