Antrag JUKO (gleichlautend)
Kurzmitteilung der JUKO
Keine Einwände gegen Wahl neuer Schiedsgerichtsmitglieder
Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat die Nachwahl der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Mitglieder für das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten. Die formelle Prüfung der Kandidierenden durch die JUKO ergab keine Einwände gegen die neuen Mitglieder. Die Nachwahl bei der Untergruppe der nichtärztlichen Dienstleistungen wurde aufgrund von Altersrücktritten notwendig. Das Schiedsgericht beurteilt Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Versicherern im Bereich Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung und ist dem Sozialversicherungsgericht angegliedert.
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