Finanzielle Zuwendungen an religiöse Gemeinschaften nur bei Einhaltung der EMRK und der Grundrechte der Bundesverfassung

GeschäftsartEinzelinitiative
KR Nr.166/2022
Pendent beiErledigt
Beginn
Beteiligung
Marcel Blunier
Politische GemeindeUster
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Erledigt
Status

Nicht vorläufig unterstützt (0 Stimmen), abgelehnt

Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative mit 0 Stimmen nicht vorläufig unterstützt, mit der ein Bürger aus Uster gefordert hatte, dass die Ausrichtung finanzieller Zuwendungen an Religionsgemeinschaften durch den Kanton davon abhängig gemacht wird, ob die betreffenden Religionsgemeinschaften die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechte der Bundesverfassung strikte einhalten. 60 Stimmen wären für die Unterstützung nötig gewesen.

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Frist
Sitzungsdatum
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