Status | Antrag WAK
Kurzmitteilung der WAK
Keine Standesinitiative zum Pauschalabzug der Verpflegungsmehrkosten
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen die geänderte parlamentarische Initiative (PI) von Stefan Schmid (SVP, Niederglatt) betreffend «bedingungsloser Abzug der Verpflegungsmehrkosten» zur Ablehnung. Mit der PI wird die Einreichung einer Standesinitiative beim Bund verlangt, damit das Gesetz über die direkte Bundessteuer dahingehend geändert wird, dass der Pauschalabzug einzig noch an die unselbstständige Arbeitstätigkeit gebunden ist. Die Kommissionsmehrheit weist in ihrem Ablehnungsantrag darauf hin, dass dadurch jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den Pauschalabzug hätte, unabhängig davon, ob, wie und wo sie oder er sich über Mittag verpflegt. Somit erhielten sämtliche Arbeitnehmende einen allgemeinen Pauschalabzug. Dies führte zu einen unfairen Ergebnis, indem auch Arbeitnehmende, die sich in einer Kantine gratis verpflegen können, einen Abzug für Verpflegungsmehrkosten geltend machen könnten. Die Kommissionsmehrheit weist zudem darauf hin, dass auf Bundesebene eine Gesetzesänderung in Arbeit sei, wonach unselbstständig Erwerbstätige künftig zwischen einer Pauschale für sämtliche Berufskosten oder der Geltendmachung der tatsächlichen Kosten wählen können. Eine Minderheit (SVP) stellt den Antrag, der geänderten PI zuzustimmen. In den letzten Jahrzehnten hätten sich verschiedene Parameter (Arbeits-/Wohnort, Arbeits-/Pendlerzeiten, Verpflegungsgewohnheiten usw.) teilweise radikal verändert. Die heutigen bürokratischen Abklärungen und Prozesse seien unnötig und daher abzuschaffen. Jeder Person solle es freigestellt sein, wie, wie oft, wie schnell, wann und wo sie sich während der Arbeitszeit verpflegt.
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