Kantonale Empfehlung zum Teuerungsausgleich

GeschäftsartPostulat
KR Nr.109/2023
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Beteiligung
Karl Heinz Meyer
ParteiSVP
Politische GemeindeNeerach
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Christina Zurfluh Fraefel
ParteiSVP
Politische GemeindeWädenswil
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
André Müller
ParteiFDP
Politische GemeindeUitikon
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Janine Vannaz
ParteiDie Mitte
Politische GemeindeAesch
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Entgegennahme
Status

Antrag RR auf Entgegennahme

Frist
Sitzungsdatum
Antrag auf Diskussion
Status

Antrag auf Ablehnung (S. L"Orange Seigo)

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR mit 106 JA, 58 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat mit 106 zu 58 Stimmen ein Postulat überwiesen, mit dem eine Definition des Teuerungsausgleichs in der Personalverordnung verlangt, die auch die Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft und die negative Teuerung vergangener Jahre berücksichtigt. Der Regierungsrat muss nun innert zweier Jahre dazu Bericht erstatten.

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Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Postulat zum Teuerungsausgleich soll abgeschrieben werden

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von SVP, FDP und Mitte zum Teuerungsausgleich als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, in der kantonalen Personalverordnung den Festsetzungszeitpunkt des Teuerungsausgleichs anzupassen und die negative Teuerung der Vorjahre zu berücksichtigen. Der Regierungsrat erklärte in seinem Bericht, dass der Teuerungsausgleich auf Wunsch der Finanzkommission seit 2022 gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom August auf den 1. Januar des folgenden Jahres festgelegt wird. Damit erhalte der Kantonsrat in der Budgetberatung ein vollständiges Bild. Die negative Teuerung werde bereits berücksichtigt. Für die Regierung ist das Anliegen deshalb umgesetzt. Die Antwort überzeugt die Kommission im Grundsatz.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich