Status | Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Änderung der Gemeindeverordnung zur Genehmigung beantragt
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung der Gemeindeverordnung (VGG) zu genehmigen. Damit folgt sie dem Antrag des Regierungsrates. Bei der beantragten Änderung handelt es sich um den Nachvollzug eines Beschlusses auf Bundesebene sowie um die Übernahme einer neuen Branchenregelung. Die Anpassungen sind nicht inhaltlicher Natur und betreffen nur die Anhänge der Verordnung. Die STGK hat der Geschäftsleitung des Kantonsrates beantragt, die Vorlage, die bereits am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, im schriftlichen Verfahren zu behandeln.
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