Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Geschäftsbericht der BVG- und Stiftungsaufsicht zur Genehmigung beantragt
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2021 der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) zu genehmigen. Die BVS nimmt als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt für den Kanton die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wahr. Zudem beaufsichtigt sie die unter kantonaler Aufsicht stehenden Stiftungen. Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklungen informierte die BVS die GPK anlässlich ihrer diesjährigen Orientierung zusätzlich zur jährlichen Berichterstattung auch über das aktuelle Marktumfeld und die derzei¬tige finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Gemäss der BVS bewegt sich die aktuelle Entwicklung im normalen Szenario von Wertschwankungen, welche die Vorsorgeeinrich¬tungen dank ihrer Reserven auffangen können. Sollten sich die Marktverwerfungen hingegen akzentuieren und einzelne Vorsorgeeinrichtungen deswegen in ihrem Deckungsgrad unter eine festgelegte Schwelle fallen, könnten Sanierungsmassnahmen nötig werden.
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