Antrag JUKO
Kurzmitteilung der JUKO
Rechenschaftsbericht des Sozialversicherungsgerichts soll genehmigt werden
Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Sozialversicherungsgerichts. Insgesamt sind im Berichtsjahr 1682 Beschwerden und Klagen eingegangen, was einem Rückgang von rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Sozialversicherungsgericht geriet durch diesen Umstand in die erfreuliche Lage, einen Pendenzenwert von unter 100 Fällen zu erreichen. Damit die Gerichtsschreibenden weiterhin ausgelastet sind, stehen sie teilweise in befristeten Arbeitseinsätzen bei anderen Gerichten oder Behörden und können bei Bedarf rasch wieder ans Sozialversicherungsgericht zurückgeholt werden.
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