Status | Antrag KSSG
Kurzmitteilung KSSG
SVA soll Prüfung der Krankenversicherungspflicht übernehmen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz zu ändern, damit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aufgaben bei der Prüfung der Krankenversicherungspflicht für bestimmte Personengruppen übertragen werden können. Die SVA soll neu über Ausnahmen und Befreiungen von der Versicherungspflicht entscheiden. Uneinig war sich die Kommission bei der Gebührenregelung. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die SVA für diese Aufgabe keine Gebühren erheben darf. Die Prüfung der Krankenversicherungspflicht soll wie bisher nicht entschädigt werden. Eine Minderheit (SVP, Grüne, Mitte) folgt hingegen dem Antrag des Regierungsrates und möchte mit dieser Gesetzesänderung neu die Möglichkeit einer Gebührenerhebung für gewisse Leistungen schaffen.
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