A. Verfassung des Kantons Zürich, Änderung, Notstandsgesetzgebung
 B. Kantonsratsgesetz, Änderung, Notstandsgesetzgebung

GeschäftsartParlamentarische Initiative
KR Nr.452/2022
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionGeschäftsleitung Kantonsrat (GL KR)
KommissionGeschäftsleitung(GLKR)
Beteiligung
Geschäftsleitung
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (162 Stimmen)

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative der Geschäftsleitung für eine Anpassung der Notstandsgesetzgebung mit 162 Stimmen vorläufig unterstützt. Damit wird der Vorstoss jetzt einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag und Bericht GL KR

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Medienmitteilung
Status

Medienmitteilung der GL

Gesetzgeberische Aufarbeitung der Coronazeit: Gewappnet für Notzeiten

Im Nachgang zur Aufarbeitung des Corona-Shutdowns hat die GL einstimmig eine Vorlage verabschiedet, damit der Kanton künftig in allen Bereichen des staatlichen Handelns Notverordnungen und Notmassnahmen erlassen kann (KR-Nr. 452/2022). Neu müssen sowohl Notverordnungen als auch Notmassnahmen dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Damit erhält der Kanton eine Notfinanzordnung.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich