Anstandsregel für scheidende Regierungsrätinnen und Regierungsräte

GeschäftsartMotion
KR Nr.401/2019
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionStaatskanzlei (SK)
KommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Beteiligung
Selma L"Orange Seigo
ParteiGrüne
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Anne-Claude Hensch Frei
ParteiAL
Politische GemeindeZürich
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Stellungnahme Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Wegfall
Status

Wegfall infolge Ausscheiden Erstunterzeichner Kaspar Bütikofer

Frist
Sitzungsdatum
Wiederaufnahme
Frist
Sitzungsdatum
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR mit 89 JA, 78 NEIN, 0 ENTH.

Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt künftig zwei Jahre warten müssen, bevor sie Einsitz in Institutionen nehmen dürfen, die im Zuständigkeitsbereich ihrer Direktion tätig sind. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion von AL und Grünen mit 89 zu 78 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Dagegen ausgesprochen haben sich FDP, Mitte und SP. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, dazu eine Vorlage mit Bericht und Antrag auszuarbeiten.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag STGK

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Medienmitteilung
Status

Medienmitteilung der STGK

Für ehemalige Regierungsratsmitglieder soll eine «Anstandsregel» gelten

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, eine neue «Anstandsregel» für ehemalige Regierungsratsmitglieder einzuführen (KR-Nr. 401/2019). Diese sollen während zweier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt keine leitenden Funktionen bei Institutionen annehmen dürfen, mit denen ihre Direktion eine Geschäftsbeziehung unterhielt.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich