Status | Antrag KSSG
Kurzmitteilung der KSSG
Postulat zur koordinierten ambulanten Versorgung soll abgeschrieben werden
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, das Postulat von SP, Grünen, Mitte und EVP betreffend «Förderung der koordinierten ambulanten Versorgung» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat eingeladen, aufzuzeigen, wie die ambulante Versorgung im Kanton so gefördert und gesteuert werden kann, dass eine Über- bzw. Unterversorgung möglichst verhindert wird. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, die integrierte Versorgung weiterzuentwickeln, und hat entsprechende Massnahmen geplant und umgesetzt. Da der Kanton an den ambulanten Kosten nicht beteiligt sei, könne er die ambulante Versorgung nicht steuern, so die Regierung. Die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) auf nationaler Ebene schaffe neue Möglichkeiten. Eine Kommissionsminderheit aus SP, Grünen und AL sieht in der ungenügenden medizinischen Grundversorgung in gewissen Regionen ein grosses Problem, das der Kanton nicht auf die Gemeinden und den Bund abschieben könne. Sie fordert, dass der Kanton sich zusammen mit den Gemeinden für eine ausreichende Gesundheitsversorgung einsetzt.
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