Status | Antrag KJS
Kurzmeldung der KJS
Verwaltungsgerichtsentscheide werden Regierungsrat nicht mehr zugestellt
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, ihrer eigenen parlamentarischen Initiative «Mitteilungen von Verwaltungsgerichts-entscheiden» zuzustimmen. Entscheide des Verwaltungsgerichts werden dem Regierungsrat aktuell in jedem Fall – auch wenn der Regierungsrat keine Parteistellung im Verfahren hat – mitgeteilt. Dies geschieht in begründeter und nicht-anonymisierter Form, und zwar schon vor Eintritt der Rechtskraft. Die Staatskanzlei leitet die Entscheide jeweils an die in der Sache zuständige Direktion weiter und diese wiederum stellt die Entscheide dem in der Sache zuständigen Amt zu. Die parlamentarische Initiative verlangt zwecks Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes der Verfahrensbeteiligten die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmung. Die Verwaltung erhält weiterhin Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, da das Verwaltungsgericht Entscheide, die für die Öffentlichkeit oder die Verwaltung von Interesse sind, online publiziert. Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht befürworten die parlamentarische Initiative.
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