NOK-Gründungsvertrag (Aufhebung; Ablösung durch einen Aktionärbindungsvertrag und eine Eignerstrategie), Energiegesetz (Änderung; Beteiligung an der Axpo Holding AG), EKZ-Gesetz (Änderung; Beteiligungen)
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt einstimmig, den Vertrag betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG durch einen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie der Aktionäre der Axpo-Holding abzulösen (5813).
Der Kantonsrat hat in erster Lesung die Ablösung des fast 110 Jahre alten Gründungsvertrags der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) durch einen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie behandelt. Er hat einen Rückweisungsantrag klar abgelehnt und die entsprechenden Gesetzesänderungen mit Vorgaben für die Zürcher Vertretung im Axpo-Verwaltungsrat ergänzt, etwa hinsichtlich der Einhaltung der Klimaziele oder der finanziellen Risiken der Geschäftstätigkeit im Ausland. Der endgültige Entscheid fällt in der Schlussabstimmung an einer der kommenden Sitzungen.
Der Kantonsrat hat die Vorlage für die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie der Aktionäre der Axpo-Holding in der Schlussabstimmung mit 172 zu 0 Stimmen verabschiedet.