Notariatsgesetz, Änderung, Angestellte mit erweiterten Befugnissen

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5990
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

Notariate sollen auf Fachkräftemangel besser reagieren können

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung des Notariatsgesetzes betreffend die Angestellten mit erweiterten Befugnissen anzunehmen. Im Zürcher Notariatswesen ist ein Fachkräftemangel festzustellen, auf den es zu reagieren gilt. Um Mitarbeitende besser halten und gewinnen zu können, sollen ihre beruflichen Aussichten gestärkt werden. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben sollen umfassender und einfacher an sie delegiert werden können. Heute sind die Inhalte dieser sogenannten erweiterten Befugnisse im Gesetz abschliessend geregelt. Neu soll sie das Obergericht per Verordnung festlegen. Dabei bleibt im Gesetz verankert, dass erweiterte Befugnisse nur Mitarbeitenden mit entsprechender Erfahrung und Ausbildung erteilt werden dürfen. Eine Vereinfachung der Delegation ist auch angezeigt, um den Umgang mit der Geschäftslast im Konkurswesen zu erleichtern, die als Folge bundesrechtlicher Änderungen ansteigen dürfte.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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