Mehr Freiheit für die Erwachsenenbildung Zürich

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5739
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionBildungsdirektion (BI)
KommissionKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KBIK (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KBIK

Erwachsenenbildung Zürich soll nicht verselbstständigt werden

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, nicht auf das Gesetz über die kantonale Schule für Berufsbildung und Weiterbildung (SBWG) einzutreten. Damit würde die EB Zürich in eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts überführt, wie es mit der Motion «Mehr Freiheit für die Erwachsenenbildung Zürich» verlangt wurde. Nachdem die EB Zürich ab 2011 kostendeckende Gebühren für ihre Bildungsangebote erheben musste und damit nicht mehr wettbewerbsfähig war, änderte sie ihre Ausrichtung und zog sich weitgehend aus dem Weiterbildungsmarkt zurück. Seit Herbst 2019 konzentriert sie sich auf Nischenangebote in den vier Geschäftsfeldern «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis». Diese Angebote sind weitgehend Dienstleistungen für den Kanton Zürich. Mit dieser neuen strategischen Ausrichtung soll die EB Zürich als kantonale Berufsfachschule eine Organisationseinheit der Bildungsdirektion bleiben.

Frist
Sitzungsdatum
Zustimmung
Status

Zustimmung (Nichteintreten, Motion erledigt) mit 162 JA, 0 NEIN, 0 ENTH

Die Verselbständigung der Kantonalen Schule für Erwachsenenbildung ist vom Tisch. Der Kantonsrat hat ohne Gegenstimme entschieden, auf eine entsprechende Gesetzesänderung nicht einzutreten. Die Forderung nach einer Loslösung stammte ursprünglich von SVP, FDP und der Mitte. Ende 2019 richtete sich die Schule aber komplett neu aus und zog sich weitgehend aus dem privaten Weiterbildungsmarkt zurück.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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