Opferschutz soll durch verschiedene gesetzliche Anpassungen optimiert werden
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Vorlage für eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz (EG OHG) betreffend Finanzierungsmodell, Schutzunterkünfte und Zusammenarbeit mit Dritten zuzustimmen. Neu soll unter anderem die leistungsorientierte Finanzierung der Opferberatungsstellen auf Gesetzesstufe verankert werden. Des Weiteren beinhaltet die Anpassung auch eine ausdrückliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Not- und Schutzunterkünften gemäss Vorgaben der Istanbul-Konvention. Eine Kommissionsminderheit (SVP und FDP) ist bezüglich der Beratungsstellen zwar nicht gegen eine Einschränkung auf nicht-gewinnorientierte private Organisationen, wie es der heutigen Praxis entspricht. Allerdings möchte sie nicht, dass man sich gesetzlich auf diese beschränkt, wie das der Regierungsrat vorschlägt.
Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz in erster Lesung beraten. Ein Minderheitsantrag von FDP und SVP, mit dem darauf hätte verzichtet werden sollen, eine Beschränkung auf nicht-gewinnorientierte private Organisationen im Gesetz festzuschreiben, wurde mit 92 zu 73 Stimmen abgelehnt. Die zweite Lesung folgt in etwa vier Wochen.