Status | Antrag KBIK (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KBIK
Ausfallentschädigungen für öffentliche Kitas
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, dem Gesetz über die finanzielle Unterstützung der öffentlich-rechtlichen institutionellen Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie zuzustimmen. Wie den privaten sollen auch den öffentlich-rechtlichen Kitas die Ausfälle entschädigt werden, die in der Zeit der ersten Welle von Mitte März bis Mitte Juni 2020 entstanden sind. Um die finanzielle Beteiligung des Bundes von einem Drittel einfordern zu können, ist diese gesetzliche Grundlage zu beschliessen und bis am 20. Dezember 2021 dringlich in Kraft zu setzen. Gesuche für Bundesgelder können bis Ende Januar 2022 beim Bund eingereicht werden. Eine Minderheit (SVP) lehnt dieses dringliche Gesetz ab, weil fast nur die Stadt Zürich, wo es die meisten Angebote an Kinderbetreuung gibt, davon profitieren würde, eine andere Minderheit (FDP) vertritt die Meinung, die öffentlichen Institutionen sollten im Gegensatz zu den privaten die Ausfälle selber tragen.
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