Antrag FIKO
Kurzmitteilung der FIKO
Bisherige Rechnungslegung für Leasinggeschäfte soll beibehalten werden
Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 1 Stimmen, die Änderung von § 4 der Rechnungslegungsverordnung zu genehmigen. Damit soll der Kanton Zürich Leasinggeschäfte weiterhin nach dem bisherigen Rechnungslegungsstandard IPSAS 13 statt nach dem neuen Standard IPSAS 43 verbuchen. Eine Kommissionsminderheit (Die Mitte) lehnt die Genehmigung ab. Sie ist der Auffassung, dass aus Gründen der Transparenz auf eine Ausnahme von IPSAS 43 verzichtet werden soll, damit Leasinggeschäfte – insbesondere Mietverträge – in der Bilanz ausgewiesen werden.
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