Genehmigung der Änderung der Rechnungslegungsverordnung

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6079
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionFinanzkommission(FIKO)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Bisherige Rechnungslegung für Leasinggeschäfte soll beibehalten werden

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 1 Stimmen, die Änderung von § 4 der Rechnungslegungsverordnung zu genehmigen. Damit soll der Kanton Zürich Leasinggeschäfte weiterhin nach dem bisherigen Rechnungslegungsstandard IPSAS 13 statt nach dem neuen Standard IPSAS 43 verbuchen. Eine Kommissionsminderheit (Die Mitte) lehnt die Genehmigung ab. Sie ist der Auffassung, dass aus Gründen der Transparenz auf eine Ausnahme von IPSAS 43 verzichtet werden soll, damit Leasinggeschäfte – insbesondere Mietverträge – in der Bilanz ausgewiesen werden.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 157 JA, 12 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Rechnungslegungsverordnung betreffend Leasinggeschäfte mit 157 zu 12 Stimmen genehmigt. Damit kann der Kanton Zürich Leasinggeschäfte weiterhin nach dem bisherigen Rechnungslegungsstandard IPSAS 13 statt nach dem neuen Standard IPSAS 43 verbuchen. Das Geschäft ist erledigt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich